Quadratmeter-Rechner

Wählen Sie für jeden Raum eine Form, geben Sie die Maße ein und erhalten Sie die Gesamtfläche in Quadratmetern.

Läuft im BrowserAktualisiert am 19. Oktober 2026

Einheiten
Fläche 1

20 m²

m
m
Fläche 2

12 m²

m
m

Gesamtfläche

Gesamtfläche
32 m²

Nur ein Schätzwert. Prüfen Sie vor Kauf oder Bau die Angaben auf dem Produkt und die örtlichen Bauvorschriften.

Kurzantwort

Die Fläche eines rechteckigen Raums ist Länge × Breite in Metern: 5 × 4 m ergeben 20 m². Andere Grundrisse teilen Sie in Rechtecke, Dreiecke, Kreise oder Trapeze, berechnen jedes Teil und addieren: 20 m² plus ein Zimmer von 4 × 3 m (12 m²) ergeben 32 m². Für die Wohnfläche nach § 4 WoFlV zählen Raumteile mit 1 m bis unter 2 m lichter Höhe nur zur Hälfte.

So nutzen Sie den Quadratmeter-Rechner

  1. Wählen Sie die Einheit, in der Sie gemessen haben: Meter, Zentimeter oder Millimeter. Stammen Ihre Maße aus einem US-Plan in Fuß und Zoll, wechseln Sie auf „US-Einheiten“. Bereits eingegebene Werte werden umgerechnet.
  2. Wählen Sie für jeden Raum oder Raumteil die Form und geben Sie die Maße ein. Die Skizze zeigt die eingegebene Form, daneben steht ihre Fläche.
  3. Fügen Sie für jeden weiteren Raum oder Raumteil eine Fläche hinzu. Unter Anrechnung wählen Sie Voll, Zur Hälfte (etwa für Dachschrägen mit 1 m bis unter 2 m lichter Höhe), Zu einem Viertel (etwa für einen Balkon) oder Abziehen für einen Schornstein oder eine Treppe.
  4. Lesen Sie die Gesamtfläche in Quadratmetern ab. Eine Fläche mit fehlendem Maß zählt erst mit, wenn alle Maße eingetragen sind.

Wie berechnet man Quadratmeter?

Multiplizieren Sie Länge und Breite, beide in Metern: Ein Raum von 5 m Länge und 4 m Breite hat 5 × 4 = 20 m². Ist der Grundriss kein Rechteck, teilen Sie ihn in einfache Formen, berechnen jede mit den Formeln unten und addieren die Ergebnisse. Was nicht zur Fläche gehört, ziehen Sie ab.

Haben Sie in Zentimetern gemessen, teilen Sie das Ergebnis durch 10.000: 500 cm × 400 cm = 200.000 cm² = 20 m². Für die Wohnfläche multiplizieren Sie jede Teilfläche mit ihrem Anteil nach § 4 WoFlV und addieren dann. Ein Fuß ist genau 0,3048 m, ein Quadratfuß also genau 0,09290304 m².

Rechteck = Länge × BreiteL-Form = Gesamtlänge × Gesamtbreite − Länge der fehlenden Ecke × Breite der fehlenden EckeDreieck = Grundseite × Höhe : 2Dreieck aus den Seiten a, b, c: s = (a + b + c) : 2, Fläche = √(s × (s − a) × (s − b) × (s − c))Kreis = π × (Durchmesser : 2)²Trapez = (parallele Seite 1 + parallele Seite 2) : 2 × Abstandangerechnete Fläche = Fläche × 1 (voll), × 0,5 (zur Hälfte) oder × 0,25 (zu einem Viertel)Quadratmeter = Quadratfuß × 0,09290304

Anrechnung der Grundflächen nach § 4 WoFlV

Die Wohnflächenverordnung legt fest, mit welchem Anteil eine Grundfläche zur Wohnfläche zählt. Die mittlere Spalte nennt den Anteil, die rechte die passende Einstellung im Rechner.

Anrechnung von Grundflächen auf die Wohnfläche nach § 4 WoFlV
GrundflächeAnteilIm Rechner
Räume und Raumteile mit mindestens 2 m lichter Höhe100 %Voll
Räume und Raumteile mit mindestens 1 m und weniger als 2 m lichter Höhe50 %Zur Hälfte (50 %)
Raumteile unter 1 m lichter Höhein § 4 nicht genannt, zählen nichtnicht eingeben
Unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume50 %Zur Hälfte (50 %)
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassenin der Regel 25 %, höchstens 50 %Zu einem Viertel (25 %)

Die Grundfläche selbst wird nach § 3 Abs. 1 WoFlV nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen ermittelt, ab der Vorderkante ihrer Bekleidung.

Rechenbeispiele

Dachgeschosszimmer mit Schräge und Balkon

Das Zimmer ist 5 m lang. Auf 2,6 m Tiefe beträgt die lichte Höhe mindestens 2 m, dann folgt unter der Schräge ein 1 m breiter Streifen mit 1 m bis unter 2 m Höhe und danach ein Rest unter 1 m. Geben Sie 5 × 2,6 m mit Voll ein (13 m²), 5 × 1 m mit Zur Hälfte (5 m², angerechnet 2,5 m²) und den Balkon mit 3,2 × 1,5 m und Zu einem Viertel (4,8 m², angerechnet 1,2 m²).

Den Rest unter 1 m lassen Sie weg. Der Rechner zeigt 13 + 2,5 + 1,2 = 16,7 m². Für einen neuen Bodenbelag zählt dagegen der ganze Boden, auch unter der Schräge: Stellen Sie dafür alle Flächen im Zimmer auf Voll.

L-förmiges Wohnzimmer mit Schornstein

Das Wohnzimmer misst insgesamt 6,5 × 5 m, eine Ecke von 2,5 × 2 m gehört zum Flur. Wählen Sie L-Form und geben Sie 6,5, 5, 2,5 und 2 ein: 6,5 × 5 − 2,5 × 2 = 32,5 − 5 = 27,5 m².

In einer Ecke steht ein Schornstein mit 0,5 × 0,4 m Grundfläche, der bis zur Decke reicht. Nach § 3 Abs. 3 WoFlV bleibt er außer Betracht, weil er höher als 1,50 m ist und mehr als 0,1 m² Grundfläche hat. Fügen Sie ihn als zweite Fläche mit Abziehen hinzu (0,2 m²). Ergebnis: 27,5 − 0,2 = 27,3 m².

Ist die Grundfläche dasselbe wie die Wohnfläche?

Nicht immer: Beide sind nur gleich, wenn jeder Raum mindestens 2 m lichte Höhe hat und weder Balkon, Terrasse noch unbeheizbarer Wintergarten dazugehören. Die Grundfläche ist die gemessene Bodenfläche. Die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung rechnet diese Grundflächen nach § 4 an: Raumteile mit 1 m bis unter 2 m lichter Höhe zur Hälfte, Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.

Vorgeschrieben ist die WoFlV nach § 1 Abs. 1, wenn die Wohnfläche nach dem Wohnraumförderungsgesetz berechnet wird. Nennt ein Miet- oder Kaufvertrag eine Wohnfläche, prüfen Sie, nach welcher Methode sie ermittelt wurde, bevor Sie Ihr Ergebnis damit vergleichen. Für Bodenbelag, Farbe oder Heizung zählt die volle Grundfläche jedes Raums, den Sie bearbeiten.

Wie messe ich einen Raum mit Dachschräge, Erker oder Nische aus?

Messen Sie in Bodenhöhe zwischen den fertigen Wänden und teilen Sie den Raum in Teile, die Sie getrennt anrechnen. Bei einer Dachschräge markieren Sie am Boden die Linien, an denen die lichte Höhe 2 m und 1 m beträgt, und messen die Streifen dazwischen. Ein Erker mit schrägen Seiten ist ein Trapez: die Seite an der Wand, die Vorderseite und die Tiefe.

Nach § 3 Abs. 2 WoFlV gehören auch die Flächen unter Fuß- und Sockelleisten, Öfen, Heizgeräten, Herden, Bade- und Duschwannen und Einbaumöbeln zur Grundfläche. Messen Sie also bis zur Wand, nicht bis zum Möbel. Außer Betracht bleiben nach § 3 Abs. 3 unter anderem Treppen mit über drei Steigungen samt Treppenabsätzen und Türnischen: Ziehen Sie solche Flächen mit Abziehen ab.

Häufige Fragen

Wie viele Quadratmeter hat ein Raum von 4 × 5 m?

Ein Raum von 4 × 5 m hat 20 m². Multiplizieren Sie Länge und Breite in Metern: 4 × 5 = 20. Misst der Raum 4,2 × 5,1 m, sind es 4,2 × 5,1 = 21,42 m². Messen Sie in Bodenhöhe von Wand zu Wand und rechnen Sie Nischen oder einen Erker als eigene Flächen dazu, wenn sie zum Raum gehören.

Wie berechne ich Quadratmeter bei unterschiedlichen Wandlängen?

Sind zwei gegenüberliegende Wände parallel, aber verschieden lang, ist der Raum ein Trapez: (Wand 1 + Wand 2) : 2 × Abstand. Bei 4,2 m und 3,8 m Wandlänge und 3,5 m Abstand ergibt das (4,2 + 3,8) : 2 × 3,5 = 14 m². Ist keine Wand parallel zu einer anderen, teilen Sie den Raum mit einer Diagonale in zwei Dreiecke und geben jedes mit seinen drei Seiten ein.

Wie berechne ich die Wohnfläche bei Dachschrägen?

Flächen mit mindestens 2 m lichter Höhe zählen voll, Flächen mit 1 m bis unter 2 m zur Hälfte (§ 4 WoFlV). Flächen unter 1 m nennt die Vorschrift nicht, sie zählen nicht mit. Ein 4 m langes Zimmer mit 2,5 m Tiefe über 2 m Höhe und einem 1,2 m breiten Streifen zwischen 1 m und 2 m hat 10 + 4,8 : 2 = 12,4 m² Wohnfläche. Geben Sie den Streifen als eigene Fläche mit Zur Hälfte ein.

Wie viel vom Balkon zählt zur Wohnfläche?

Nach § 4 WoFlV zählen Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Ein Balkon von 3,2 × 1,5 m hat 4,8 m² Grundfläche und bringt mit einem Viertel 1,2 m² Wohnfläche. Wählen Sie dafür Zu einem Viertel (25 %). Wurde für Ihre Wohnung die Hälfte angesetzt, wählen Sie Zur Hälfte (50 %).

Zählen Treppen zur Wohnfläche?

Treppen mit über drei Steigungen und ihre Treppenabsätze bleiben nach § 3 Abs. 3 WoFlV außer Betracht. Eine Treppe, die im Grundriss 0,9 × 3 m einnimmt, zieht also 2,7 m² ab: Geben Sie sie als eigene Fläche mit Abziehen ein. Treppen mit höchstens drei Steigungen nennt die Vorschrift nicht, sie bleiben in der Grundfläche. Für einen neuen Bodenbelag messen Sie Stufen getrennt aus.

Wie berechne ich die Fläche eines Kreises?

Die Kreisfläche ist π × Radius², der Radius ist der halbe Durchmesser. Ein runder Raum oder eine Terrasse mit 3 m Durchmesser hat 3,1416 × 1,5 × 1,5 = 7,07 m². Für einen Halbkreis, etwa einen runden Erker, rechnen Sie den ganzen Kreis und teilen durch 2. Messen Sie den Durchmesser an der breitesten Stelle durch den Mittelpunkt.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Wohnflächenverordnung (WoFlV), § 4 Anrechnung der Grundflächen (geprüft am 19. Oktober 2026)Ab 2 m lichter Höhe voll, 1 m bis unter 2 m zur Hälfte, unbeheizbare Wintergärten zur Hälfte, Balkone und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.
  2. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Wohnflächenverordnung (WoFlV), § 3 Ermittlung der Grundfläche (geprüft am 19. Oktober 2026)Lichte Maße zwischen den Bauteilen; Sockelleisten und Einbaumöbel zählen mit; Schornsteine über 1,50 m Höhe und 0,1 m², Treppen mit über drei Steigungen und Türnischen bleiben außer Betracht.
  3. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Wohnflächenverordnung (WoFlV), § 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche (geprüft am 19. Oktober 2026)Die Verordnung gilt, wenn die Wohnfläche nach dem Wohnraumförderungsgesetz berechnet wird.
  4. National Institute of Standards and Technology (NIST), U.S. Survey Foot (geprüft am 19. Oktober 2026)Ein Fuß ist genau 0,3048 m; daraus folgt 1 Quadratfuß = 0,09290304 m².

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